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   VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261   

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https://dejure.org/2022,2684
VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261 (https://dejure.org/2022,2684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261 (https://dejure.org/2022,2684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - 15 ZB 21.3261 (https://dejure.org/2022,2684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; BauGB § 34
    Voraussetzungen für ein faktisches Dorfgebiet

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Nachbaranfechtungsklage gegen einen Bauvorbescheid (zwei Wohnhäuser mit Gastronomieeinheit), faktisches Dorfgebiet, Gebot der Rücksichtnahme, Unbestimmtheit des Bauvorbescheids

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 BV 13.1686

    Gaststättenrechtliche Auflagen und Sperrzeitverlängerung in der Fürther

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Soweit man keine Funktion der TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift annehmen möchte, kann sie im Rahmen einer Einzelfallbewertung als antizipiertes Sachverständigengutachten herangezogen werden (BayVGH, U.v. 25.11.2015 - 22 BV 13.1686 - GewA 2016, 204, Rn. 58-60).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828

    Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Ein traditionell gewachsenes faktisches Dorfgebiet "kippt" grundsätzlich erst (z.B. in ein faktisches allg. Wohngebiet oder ein faktisches Mischgebiet), wenn die landwirtschaftliche Nutzung aus dem Gebiet völlig verschwunden ist, im maßgeblichen Bereich mithin keine aktiven Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (mehr) vorhanden sind und auch mit der Wiederaufnahme solcher Nutzungen in absehbarer Zeit nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Mit bloßer Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens wird dem Gebot der Darlegung im Sinn von § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ebenso wenig genügt wie mit der schlichten Darstellung der eigenen Rechtsauffassung (BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 1.2.2021 - 15 ZB 20.747 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Die Voraussetzungen einer Berufungszulassung wegen besonderer tatsächlicher und / oder rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache i.S. von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (hierzu vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 m.w.N.) sind ebenfalls nicht erfüllt bzw. nicht substantiiert dargelegt, wie sich aus den voranstehenden Ausführungen zu 1. ergibt.
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Ein Dritter - wie insbesondere ein Eigentümer eines benachbarten Grundstücks - kann sich nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Baugenehmigungsbescheid bzw. (wie hier) gegen einen Bauvorbescheid zur Wehr setzen, wenn die Rechtswidrigkeit auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und / oder der Umfang der Baugenehmigung bzw. des Vorbescheids und damit des nachbarlichen Störpotenzials bei deren Umsetzung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 14.9.2021 - 15 ZB 21.463 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 15 ZB 16.562

    Verwirkung eines Antrags auf Fortführung eines Klageverfahrens nach

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Da der Beigeladene sich im Zulassungsverfahren nicht geäußert hat und keinen sachdienlichen Beitrag geleistet hat, entspricht es der Billigkeit, dass er seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt, § 162 Abs. 3 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.747

    Bauantragsstellung durch Bauherrengemeinschaft und gerichtlicher Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Mit bloßer Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens wird dem Gebot der Darlegung im Sinn von § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ebenso wenig genügt wie mit der schlichten Darstellung der eigenen Rechtsauffassung (BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 1.2.2021 - 15 ZB 20.747 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 15 ZB 21.463

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Garage

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und / oder der Umfang der Baugenehmigung bzw. des Vorbescheids und damit des nachbarlichen Störpotenzials bei deren Umsetzung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 14.9.2021 - 15 ZB 21.463 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 15 ZB 21.2360

    Nachbarklage auf Aufhebung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und / oder der Umfang der Baugenehmigung bzw. des Vorbescheids und damit des nachbarlichen Störpotenzials bei deren Umsetzung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 14.9.2021 - 15 ZB 21.463 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96

    Befreiung von einer Gebietsfestsetzung

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 15 ZB 22.286

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), verspätete elektronische

    Da die Beigeladene sich im Zulassungsverfahren nicht geäußert hat und keinen sachdienlichen Beitrag geleistet hat, entspricht es der Billigkeit, dass sie ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt, § 162 Abs. 3 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2022 - 15 ZB 21.3261 - juris Rn.33 m.w.N.).
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